Gründung & Rechtsformwahl
GmbH, UG, GbR, KG oder AG: passende Rechtsform, Gründung und Gesellschaftsvertrag.
Von der Gründung über den Gesellschaftsvertrag bis zum Gesellschafterstreit — klar, diskret und rechtssicher.
Fünf Bereiche — von der Gründung bis zur Streitbeilegung.
GmbH, UG, GbR, KG oder AG: passende Rechtsform, Gründung und Gesellschaftsvertrag.
Verträge, Satzungen und Beschlüsse — präzise und streitfest formuliert.
Anfechtung, Einziehung, Ausschluss und Abfindung — außergerichtlich wie vor Gericht.
Organpflichten, Haftungsvermeidung und Governance für Geschäftsführer und Vorstände.
Kauf, Verkauf, Verschmelzung, Formwechsel und Unternehmensnachfolge.
Wir gestalten belastbare Strukturen — und stehen bereit, wenn es doch zum Streit kommt.
Unverbindlich, vertraulich und ohne Verpflichtung — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen — per Formular oder Anruf.
2 MinutenWir melden uns für ein kostenloses Erstgespräch.
innerhalb 24 hOptionen, Vorgehen und transparenter Honorarrahmen.
kostenlos & unverbindlichDrei Rechtsanwälte mit Fokus auf Gesellschaftsrecht im Mittelstand.
Gesellschaftsrecht, Vertragsgestaltung und Transaktionen für den Mittelstand.
Gesellschaftsrechtliche Transaktionen, Due Diligence und Vertragsverhandlungen.
Gesellschaftsrecht, Nachfolge und die Strukturierung von Gesellschaften.
Die Wahl zwischen GmbH, UG (haftungsbeschränkt), GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG oder AG hängt von Haftung, Kapitalbedarf, Steuern, Mitbestimmung und Ihren Wachstumszielen ab. Die GmbH bietet Haftungsbeschränkung bei 25.000 € Stammkapital, die UG einen Einstieg ab 1 €. Wir analysieren Ihre Situation und empfehlen die passende Struktur — in Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung.
Ein belastbarer Gesellschaftsvertrag regelt mehr als das gesetzliche Minimum: Geschäftsführung und Vertretung, Beschlussmehrheiten, Gewinnverwendung, die Übertragung von Anteilen, Wettbewerbsverbote sowie klare Regelungen für Ausscheiden, Abfindung und Nachfolge. Gut gestaltete Klauseln verhindern, dass aus Meinungsverschiedenheiten ein teurer Gesellschafterstreit wird.
Wir prüfen zunächst Gesellschaftsvertrag und Beschlusslage und suchen, wo möglich, eine außergerichtliche Lösung. Gelingt das nicht, vertreten wir Sie bei Beschlussanfechtung, Einziehung oder Ausschluss von Gesellschaftern, Abfindungsfragen und im einstweiligen Rechtsschutz. Ziel ist eine Lösung, die die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft erhält.
Der Geschäftsführer haftet persönlich, wenn er seine Sorgfaltspflichten verletzt — etwa bei verspäteter Insolvenzantragstellung, nicht abgeführten Steuern und Sozialabgaben, Verstößen gegen die Kapitalerhaltung oder Geschäften ohne erforderliche Zustimmung. Wir beraten zu Organpflichten, Haftungsvermeidung, Ressortverteilung und D&O-Versicherung.
Der Ausschluss setzt einen wichtigen Grund voraus und richtet sich nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag — in der Regel über Einziehung oder Zwangsabtretung des Geschäftsanteils gegen Abfindung. Mehrheiten, Form und Abfindungshöhe sind häufig streitanfällig; wir begleiten das Verfahren rechtssicher von der Beschlussfassung bis zur Umsetzung im Handelsregister.
Verschmelzung, Formwechsel, Spaltung oder Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz erfordern Umwandlungsvertrag, Umwandlungsbericht, Prüfung, Gesellschafterbeschlüsse und die Eintragung im Handelsregister — oft mit steuerlicher Rückwirkung. Wir strukturieren den Prozess und koordinieren Notar, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung; Fristen und Haftungsfolgen behalten wir im Blick.
Wir beraten deutschlandweit. Persönliche Termine nach Vereinbarung in:
Hinweis: Die genannten Städte sind Besprechungsorte nach Vereinbarung und keine Zweigstellen der Kanzlei. Es erfolgt kein Postversand an diese Standorte. Verantwortlicher Kanzleisitz und ladungsfähige Anschriften ergeben sich aus dem Impressum.
Schildern Sie in wenigen Zeilen Ihr Anliegen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden für ein kostenloses Erstgespräch.